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   BPatG, 04.05.1998 - 30 W (pat) 251/97   

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BPatG, 04.05.1998 - 30 W (pat) 251/97 (https://dejure.org/1998,38945)
BPatG, Entscheidung vom 04.05.1998 - 30 W (pat) 251/97 (https://dejure.org/1998,38945)
BPatG, Entscheidung vom 04. Mai 1998 - 30 W (pat) 251/97 (https://dejure.org/1998,38945)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BPatG, 26.11.2002 - 33 W (pat) 88/02
    Der Bestandteil "Multi" im Sinne von "viel"/"mehr als eines" ist als Präfix vor Substantiven und Adjektiven auf verschiedenen Gebieten sehr gebräuchlich, zB "Multi-Kulti", "Multimedia", "Multimillionär" oder auch "multifunktional" bzw "multilateral" (vgl. auch BPatG 30 W (pat) 70/00 - MULTI MODE SWITCHING; BPatG 32 W (pat) 498/99 - Multi Xenon; HABM R0365/00-1 - MULTI-CAD; BPatG 25 W (pat) 42/98 - MULTI-ENZYM; BPatG 30 W (pat) 251/97 - MULTI-PHONE; BPatG 24 W (pat) 73/96 - MULTI-PILOT; BPatG 27 W (pat) 153/00 - MULTI-POWER; HABM R0861/99-1 - MULTIBRIDGE; BPatG 30 W (pat) 111/97 - MULTILED).
  • BPatG, 20.03.2007 - 27 W (pat) 28/07
    Ein solcher Ausdruck ist nämlich im allgemeinen Sprachgebrauch nicht nur unüblich, sondern würde auch als inhaltsleer und nichtssagend erachtet werden, weil eine Steigerung von Klassizität, klassischem Design oder Erstklassigkeit (denn gegenüber der ersten Ordnungszahl ist eine Verbesserung unvorstellbar) unbekannt und völlig unverständlich ist; insofern unterscheidet sich die hier zu beurteilende Anmeldemarke erheblich von anderen Kombinationen mit den Begriffen "Multi" oder "classic", bei denen ein bestimmter beschreibender Begriffsinhalt auf der Hand liegt (vgl. etwa BPatG 25 W (pat) 42/98 - MULTI-ENZYM für pharmazeutische Produkte; 30 W (pat) 251/97 - MULTI-PHONE u. a. für Computerprogramme; 24 W (pat) 73/96 - MULTI-PILOT für Steuereinheiten; 27 W (pat) 153/00 - MULTI-POWER u. a. für Transfomatoren; 28 W (pat) 21/05 - MULTI-FORM für Filze und Siebe; 28 W (pat) 294/97 - CLASSIC PREMIUM für Zierfischfutter; 32 W (pat) 359/02 - RETRO CLASSICS u. a. für Juwelierwaren und Bekleidungsstücke; sämtliche vorgenannten Entscheidungen veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
  • BPatG, 19.12.2001 - 29 W (pat) 26/00
    Die Entscheidung steht im übrigen in Einklang mit dem Beschluß des 30. Senats des Bundespatentgerichts (30 W (pat) 251/97), in dem die Eintragung der Bezeichnung "MULTI-PHONE" für vergleichbare Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen worden ist.
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